Rechtes Milieu
Öffentliches Interesse überlagert Persönlichkeitsrechte zweier Brüder
Eine Boulevardzeitung berichtet von neuen Ermittlungen gegen den Bruder des sogen. „Satansmörders“. Dabei gehe es um einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz und Unterstützung einer verbotenen Vereinigung. Der Mann sei im Mai bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Nazi-Propaganda vertrieben hatte. Der Vater der beiden Brüder ist der Ansicht, dass durch die Berichterstattung sein Sohn an den Medienpranger gestellt und vorverurteilt werde. Er legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richteten sich gegen einen mindestens 20 Personen umfassenden Kreis. Sein Sohn werde dabei herausgegriffen, weil er der Bruder des sogen. „Satansmörders“ sei, dessen Straftat im Jahre 1993 begangen worden sei. Damit bediene sich die Zeitung eines Familienmitgliedes, um ein anderes erneut in die mediale Öffentlichkeit zu bringen. Dies bedeute Sippenhaftung und sei eine Dauerstigmatisierung. (2003)