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Daten zum Schuldenstand eines Kommunalpolitikers

Einbeziehung der Freundin nicht durch öffentliches Interesse begründet

Unter der Überschrift „Ein Stadtverordneter, der wohl besser schweigen sollte“ kritisiert eine Stadtzeitung unter Nennung des vollen Namens ein Mitglied des Stadtparlaments. Sie teilt u.a. mit, dass der Kommunalpolitiker in seiner zehnjährigen Parlamentszugehörigkeit immerhin drei persönliche Erklärungen abgegeben habe und als Buchhändler so erfolgreich gewesen sei, dass er als Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gesamtschulden in Höhe von 50.000 D-Mark nicht habe bezahlen können. Der Beitrag enthält einen gesonderten Textkasten, in dem pfenniggenau die Mietrückstände des Stadtverordneten aus den Jahren 1994, 1997 und 1998 sowie ein Zahlungsurteil aus dem Jahr 1999 aufgelistet werden. Der Autor des Artikels wirft dem Mann vor, er habe sich jahrelang von seiner Freundin aushalten lassen, und äußert Zweifel an der Unabhängigkeit und Unbefangenheit des Abgeordneten, da dieser sich als Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft durch die Mietschulden zu deren „Lakai“ gemacht habe. Schließlich wird gefordert, dass das Sitzungsgeld des Stadtverordneten zu dessen Schuldentilgung verwendet werden sollte. Der Beitrag endet mit der Feststellung „Ihre Zeit als wichtigtuender Stadtschwätzer ist vorbei !“ Der Vorsteher der Stadtverordneten bittet den Deutschen Presserat um Prüfung der Veröffentlichung. Nach seiner Ansicht wird mit dieser Berichterstattung in übelster Weise über ein Mitglied des Stadtparlaments hergezogen und dessen Person schamlos öffentlich herabgewürdigt. Dies geschehe mit der klaren Zielsetzung, den Betroffenen mundtot zu machen, weil er sich kritisch mit den Personen auseinandersetze, welche die Stadtzeitung wirtschaftlich tragen. In seiner Stellungnahme wiederholt der Herausgeber der Zeitung die in dem Artikel getroffenen Feststellungen. Aus der Bevölkerung sei die Zeitung darauf hingewiesen worden, dass es ein nicht hinnehmbarer Zustand sei, von dem Normalbürger die pünktliche Zahlung der Mieten zu verlangen, aber bei dem Stadtverordneten eine Ausnahme zu machen. Der Artikel habe zur Diskussion der Frage beitragen wollen, ob der Betroffene durch seine Verschuldung in ein Abhängigkeitsverhältnis geraten sei. (2002)