Betroffene gehört
Zeitung hörte beide Seiten und erfüllte damit ihre Sorgfaltspflicht
Zwischen Dresden und Prag verläuft die E 55, eine Fernstraße mit einem außerordentlich schlechten Ruf. Die E 55 ist ein Synonym für Prostitution mit all ihren Begleiterscheinungen. Eine davon: Kinder von Prostituierten, deren Väter deutsche Freier sind, die sich um ihren unerwünschten Nachwuchs nicht kümmern. Eine Frau, die sich rasch den Ruf des „Engels der E 55“ erwirbt, hilft wo sie kann. Sie sammelt Spenden, die sie an die Mütter der Kinder weitergibt. Zunächst hat sie eine gute Presse. Doch dann ist auf einmal von illegalen Adoptionsangeboten und Unterschlagungen die Rede. Eine Boulevardzeitung greift die Vorwürfe auf, die in der Anzeige des Geschäftsführers eines Internationalen Kinderwerks bei der Staatsanwaltschaft gipfelt. Die Frau bestreitet alle Vorwürfe und bemüht den Deutschen Presserat. Die Redaktionsleitung der Zeitung teilt mit, anfangs sei es dem „Engel der E 55“ gelungen, den mit dem Thema befassten Mitarbeiter für sich zu gewinnen. Danach jedoch habe es Hinweise auf eine gewisse Unseriosität gegeben. Der Vorwurf, illegale Adoptionen zu betreiben, werde dadurch erhärtet, dass in einer anderen Zeitschrift der Hinweis – deutlich hervorgehoben – gegeben worden sei, dass „ab Februar 2002 die Adoption der Kinder möglich sei“. Eine Fax-Nummer für Interessenten sei ebenfalls genannt worden. Es sei die Fax-Nummer der Beschwerdeführerin. (2002)