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Meinung geäußert

Bundestagsabgeordnete warnte in der Zeitung vor Impfgegnern

„Kampagne gegen Impfen kriminell“ lautet die Überschrift über einem Artikel, mit dem die Regionalzeitung einer deutschen Mittelstadt über den Vortrag von Impfgegnern berichtet. Im wesentlichen gibt der Bericht die Meinung der örtlichen Bundestagsabgeordneten wieder. Die Impfgegner beschweren sich beim Deutschen Presserat darüber, dass die Zeitung der Abgeordneten eine Plattform zur Veröffentlichung von Aussagen gegeben hat, die nicht bewiesen sind. In dem Artikel ist von „Erkundigungen bei Sektenexperten“ die Rede. Damit werde der Eindruck erweckt, dass die Abgeordnete sich auf die Autorität von Experten bezieht und dadurch beim Leser der Eindruck der besonderen Glaubwürdigkeit der Information entstehen könnte. Die Rechtsvertretung der Zeitung erklärt, dass die kritisierte Berichterstattung sorgfältig recherchiert und gerade zwingend erforderlich war, um die Öffentlichkeit auf das Wirken der Impfgegner aufmerksam zu machen. (2002)