Namensnennung einer Nonne
Kleines Mädchen soll mit dem Tod bedroht worden sein
In einem von Nonnen betriebenen Kloster-Kindergarten wird ein kleines Mädchen von einer der Erzieherinnen mit dem Tode bedroht. Das ist der Hauptvorwurf im Bericht einer Tageszeitung. Außerdem wird der Werdegang der Nonne vor ihrem Eintritt ins Kloster kritisch beleuchtet. Die Provinzoberin des Ordens, dem die Schwester angehört, erklärt den Vorwurf der Todesdrohung für falsch und wendet sich an den Deutschen Presserat. Es handele sich um eine unbewiesene Tatsachenbehauptung, mit der die Erzieherin fertig gemacht werden solle. Die Oberin kritisiert zudem die volle Namensnennung in dem Beitrag. Die Redaktionsleitung der Zeitung teilt mit, sie habe erst berichtet, als Ermittlungsergebnisse der Behörden vorlagen. Die Redaktion habe sich dem Thema sehr vorsichtig und verantwortungsbewusst genähert. Insgesamt sei der Sachverhalt in objektiver Weise dargestellt worden. Auch habe die Zeitung darauf hingewiesen, dass die betreffende Schwester die Vorwürfe bestreite. Den vollen Namen habe man genannt, um nicht andere Mitschwestern einem Verdacht auszusetzen. Die Redaktionsleitung merkt schließlich an, dass sie die aufgezeigten Missstände nicht aus der Luft gegriffen habe. Mittlerweile seien nämlich in allen Bereichen des Klosters (Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule) Schwestern von ihren Posten abberufen und zum Teil mit einem Berufsverbot belegt worden. (2002)