Spendenskandal
Aussage zu Parteispende hätte stärker differenziert werden müssen
Eine Zeitung berichtet, ein regionaler Müllentsorgungsunternehmer habe an zwei namentlich genannte SPD-Kommunalpolitiker im Jahr 1999 jeweils Spenden in Höhe von 5000,-- DM gezahlt. Einer der beiden weist diese Darstellung zurück. Nicht er habe die Spende bekommen, sondern der SPD-Unterbezirk. Ein weiterer Bericht der Zeitung über Fördergelder für Baumaßnahmen auf einer kreiseigenen Mülldeponie verknüpfe wider besseres Wissen unterschiedliche Tatsachen miteinander und bringe sie in Beziehung zu der Wahlkampfspende, die erst vier Jahre später erfolgt sei. Der Betroffene legt Wert auf die Feststellung, dass er, als es um die Deponie ging, noch nicht einmal Mitglied des Kreistages gewesen sei. Auch in diesem Artikel werde wiederum behauptet, er – der Beschwerdeführer – und der andere Kommunalpolitiker hätten Spenden des Müllentsorgers erhalten. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Der Redaktionsleiter der Zeitung teilt mit, der Politiker habe sich bislang weder schriftlich noch mündlich an die Redaktion mit der Bitte um eine Korrektur gewandt. Er habe die Redaktion über Wochen hinweg nicht einmal darüber informiert, dass er ihre Berichterstattung für unkorrekt halte. Als die Redaktion von seiner Unzufriedenheit gehört habe, habe sie von sich aus angerufen und das Angebot gemacht, seine Sicht der Dinge ausführlich darzustellen. Im übrigen habe die Geschäftsführung des Unterbezirks mitgeteilt, die Wahlkampfspende des Müllentsorgers sei direkt auf das Wahlkampfkonto des Beschwerdeführers geflossen. Diese Aussage sei in der Berichterstattung eindeutig als Information des Geschäftsführers kenntlich gemacht worden. Sie entspreche auch den Tatsachen, da die Spende auf ein eigens für den Wahlkampf des Kommunalpolitikers eingerichtetes Konto des Unterbezirks überwiesen wurde. (2002)