Manöverunglück
Es ging um den Tod von zwei Bundeswehrsoldaten
Anfang März 2002 starben bei Manövern in der Ostsee zwei Soldaten. Ein Nachrichtenmagazin berichtet über diesen Fall in einer umfänglichen Geschichte, in der mehrere Vorkommnisse geschildert werden. Es spricht von einer Pannenserie mit Todesfolge, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und gibt den Verdacht der Staatsanwälte wieder, Leichtsinn und Disziplinlosigkeit hätten bei der Bundeswehr zwölf Menschenleben gekostet. Ein Leser des Magazins wendet sich an den Deutschen Presserat. In dem Artikel sei versucht worden, eine Mitschuld der beiden Soldaten an ihrem Tod zu suggerieren. Außerdem sei die Rede von vollautomatischen Rettungswesten gewesen, was schlichtweg falsch sei. Die Westen, mit der die Bundeswehr ausgestattet sei, müssten durch Drehen an der Gaspatrone aktiviert werden. Sie seien halbautomatisch. Mit journalistischer Sorgfalt und entsprechender Recherche hätte dieser Fehler vermieden werden können. Die Rechtsabteilung des Magazins ist der Auffassung, der Artikel suggeriere keineswegs eine Mitschuld der Soldaten an ihrem Tod, sondern beschreibe lediglich den Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft. Die Beschreibung der verwendeten Westen stütze sich auf eine offizielle Auskunft des Bundesverteidigungsministeriums. (2002)