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Begriff „Schwarzafrikaner“

Deutscher Presserat: Diskriminierung liegt nicht vor

Drei junge Männer aus Ghana, Mali und Kamerun haben in einem Asylbewerberheim eine 19 Jahre alte Frau misshandelt. Der Staatsanwalt spricht von einer „regelrechten Serienvergewaltigung“. Die örtliche Zeitung schreibt über den Vorfall, bezeichnet die drei Männer als „Schwarzafrikaner“ und nennt dann auch die Herkunftsländer. Ein Leser legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Für ihn ist der Begriff „Schwarzafrikaner“ in diesem Kontext eine Diskriminierung, da der willkürliche, nicht notwendige Hinweis auf die Hautfarbe der Tatverdächtigen dieses rassische Merkmal in den Vordergrund der Berichterstattung rücke. Der Chefredakteur entgegnet, der Begriff „Schwarzafrikaner“ gehöre zweifellos zum unverfänglichen allgemeinen Sprachgebrauch. Dafür gebe es in der Literatur als auch in der Presseberichterstattung ungezählte Beispiele. Dennoch konstruiere der Beschwerdeführer Unterstellungen und Verdächtigungen, die jeder Grundlage entbehrten. Den Teil der Beschwerde, der sich gegen den Begriff „Asylanten“ wende, obwohl es sich wohl um Asylbewerber handle, weist die Redaktion ebenfalls zurück. Sie verweist auf die gängige Medienberichterstattung, in der üblicherweise sowohl von Asylbewerberunterkünften als auch von Asylantenunterkünften gesprochen werde. (2002)