Wahlkampf
Laden zu oder auf – das war hier die Frage
Der Bürgermeisterwahlkampf in einer Kleinstadt geht in die letzte Phase. Die örtliche Zeitung stellt die Kandidaten drei Tage vor der Wahl auf einer ganzen Lokalseite vor. Vom CDU-Kandidaten heißt es, er betreibe einen kleinen Getränkehandel, doch der sei zu, weil er nichts mehr abwerfe. Der Mann liest nach eigenem Bekunden die Zeitung immer erst einen Tag nach ihrem Erscheinen. Er beschwert sich bei der Redaktion, sagt, dass die Aussage, er habe seinen Laden dicht gemacht, nicht stimme. Er befürchtet Geschäftsschädigung und fordert eine sofortige Richtigstellung. Die Redaktion sieht dafür keinen Anlass. Sie beruft sich auf eine entsprechende Äußerung ihres Interviewpartners. Der sieht das anders und schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Berichterstattung der Redaktion habe einzig und allein darauf abgezielt, seine Bürgermeisterkandidatur in ein negatives Licht zu rücken. Die Redaktion teilt mit, sie habe dem Kandidaten angeboten, eine Berichtigung in Form eines Leserbriefes zu veröffentlichen. Gleichzeitig weist sie aber darauf hin, dass sich die Behauptung, der Getränkeladen sei geschlossen, weil er nichts abwerfe, sich keinesfalls als falsch erwiesen habe. Im Gespräch mit der Redaktion habe dies der Kandidat selbst gesagt. Zudem handele es sich bei dem Getränkehandel um eine Feierabendbeschäftigung ohne feste Öffnungszeiten. (2002)