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Fehlende Belege für kritischen Beitrag

Redaktion hat auch bei Agenturberichten eine bestimmte Prüfungspflicht

„In vielen Pflegeheimen in Deutschland verwahrlosen und verenden alte Menschen – darüber sind sich die meisten Experten einig“. Diese Passage steht in einem Artikel, den eine Regionalzeitung unter der Überschrift „Hölle Altenheim“ veröffentlicht. Der Beitrag enthält weitere, äußerst kritische Aussagen von diversen Experten. Das Diakonische Werk des betreffenden Bundeslandes ist der Ansicht, dass mit der Berichterstattung unbegründete Befürchtungen geweckt würden, da sie sehr einseitig sei. Zudem würde das Pflegepersonal diskriminiert und in seiner Ehre verletzt. Es ruft den Deutschen Presserat an. Die Chefredaktion der Zeitung ist der Meinung, sie sei von der Beschwerde nicht betroffen, da der Artikel von einer Nachrichtenagentur stamme. Es würde Sinn und Zweck von Agenturen in Frage stellen, wenn die Zeitungen gezwungen wären, deren Berichte im Detail zu überprüfen und nachzurecherchieren. (2001)