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Pressemitteilung interpretiert

„Waffenfreunde“ und „Waffenbrüder“ keine diskriminierenden Begriffe

Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Waffensammler schießen scharf“ über die Kritik von Waffensammlern an der Arbeit des internationalen Konversionszentrums in Bonn (BICC). In dem Beitrag wird eine Pressemitteilung zitiert, die vom Museum für Historische Wehrtechnik herausgegeben wurde. Deren Autor ist der Ansicht, dass die Mitteilung fehl interpretiert worden sei. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Zeitung behaupte fälschlicherweise, dass das BICC sich die Feindschaft der deutschen Waffen- und Munitionssammler zugezogen habe. Man stehe jedoch deren Bemühungen nicht ablehnend gegenüber, sondern begrüße alle Maßnahmen, die geeignet seien, Frieden in Bürgerkriegsregionen zu schaffen. Zudem sei die Wortwahl des Autors wie „Waffenfreunde“ und „Waffenbrüder“ eine gezielte Diskriminierung. Der Beschwerdeführer weist auch auf zwei nach seiner Ansicht falsche Wiedergaben aus seiner Pressemitteilung hin. Aus einer „falschen Voraussetzung“ sei eine „falsche Erkenntnis“ geworden und an einer anderen Stelle das Wort „legal“ weggelassen worden. Dadurch werde die Aussage der Pressemitteilung verfälscht. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, dass sie dem Beschwerdeführer angeboten habe, seine Meinung in einem Leserbrief darzustellen. Auf diese Offerte sei dieser jedoch nicht eingegangen. In der Sache wird darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer in dem Beitrag weder in sinnentstellender Weise zitiert werde noch die Glosse diskriminierende Elemente enthalte. Bei der Formulierung „zu Feinden gemacht“ handle es sich um eine zulässige Meinungsäußerung. Auch die Begriffe „Waffenbrüder“ und „Waffenfreunde“ seien nicht diskriminierend. Dass aus der „falschen Voraussetzung“ eine „falsche Erkenntnis“ geworden sei, sei nicht sinnentstellend. Auch das Auslassen des Wortes „legal“ stelle keinen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht dar, da sich aus dem Zusammenhang des Satzes erschließe, dass es sich um den legalen Schusswaffenbesitz handle. (2002)