Bezeichnung „Chaot“
Pastor tritt als Mitinitiator unfriedlicher Demonstrationen hervor
Ein Boulevardblatt bezeichnet einen Pastor als „Chaot des lieben Gottes“, der in einer Großstadt eine Demonstration von Autonomen angemeldet hat. Der Geistliche hat sich für Bauwagenbewohner eingesetzt, die ihren Platz räumen sollten. Das Blatt berichtet über Probleme des Pastors mit seinem Kirchenvorstand. Der habe kritisiert, dass dieser sich zu wenig um die Konfirmanden oder um die christliche Jugendarbeit kümmere. Stattdessen habe er keine Demonstration der linken Szene versäumt. Ein Leser sieht den Pastor durch die Darstellung der Zeitung verunglimpft und ehr abschneidend diskriminiert. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Rechtsabteilung der Zeitung steht auf dem Standpunkt, dass die Bezeichnung „Chaot des lieben Gottes“ eine zulässige Meinungsäußerung sei. Sie sei weder ehr abschneidend noch diskriminierend. Der Pastor sei Anmelder und Mitinitiator einer Demonstration gegen die Räumung der so genannten Bambule-Bauwagen gewesen. Dabei sei es auch zu Auseinandersetzungen gekommen. Der Pastor sei seit Jahren im Zusammenhang mit Demonstrationen in Erscheinung getreten. Der Schutz der Meinungsfreiheit gestatte es, einen Pastor, der auch Initiator unfriedlicher Demonstrationen sei, als „Chaot des lieben Gottes“ zu bezeichnen. (2002)