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Person der Zeitgeschichte

Rechnungshof-Vizepräsident muss sich Berichterstattung gefallen lassen

Unter der Überschrift „Razzia beim Rechnungsprüfer“ berichtet eine Regionalzeitung über den Vizepräsidenten eines Landesrechnungshofes, gegen den eine Strafanzeige vorliegt. Bei seiner Tätigkeit für eine Interessengemeinschaft im Immobilienbereich soll er Geld veruntreut bzw. falsche Spesenabrechnungen eingereicht haben. In dem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass der Beamte durch eine Strafanzeige seiner Präsidentin schon Wochen zuvor unter Druck geraten sei. Auch dabei soll es um getürkte Spesenabrechnungen gegangen sein. In diesem Zusammenhang habe die Staatsanwaltschaft die Dienst- und Privaträume des Vizepräsidenten durchsucht. Eine Leserin hält es für unverantwortlich, dass der Vorgang zu einer Riesengeschichte aufgebläht worden sei. Dass der Beamte der Interessengemeinschaft Fahrtkosten und Spesen berechnet habe, sei durchaus üblich. In dem Artikel werde jedoch von „dubiosen Immobiliengeschäften“ gesprochen. Außerdem finde eine Vorverurteilung statt. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass bei dem Vizepräsidenten des Rechnungshofes in der Tat mehrere Durchsuchungen vorgenommen worden seien. Diese Durchsuchungen stünden auch im Zusammenhang mit den erheblichen Problemen, die der Beamte mit seinen privaten Immobiliengeschäften habe. Die Verwendung der Formulierung „dubios“ sei gerechtfertigt, da sich Probleme mit gescheiterten Immobiliengeschäften wie ein roter Faden durch den Beitrag zögen. Gemäß Ziffer 8 des Pressekodex habe ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung bestanden. Es existiere der begründete Verdacht, dass der Rechnungshof-Vizepräsident selbst Straftaten begangen habe. Eine Vorverurteilung nach Ziffer 13 des Pressekodex habe nicht stattgefunden. (2002)