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Leserservice in Fachzeitschrift

Verknüpfung von redaktionellem Inhalt und werblichen Aussagen liegt nicht vor

Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift „Neu – die süße Hauptmahlzeit über eine Firma. Die Titelseite enthält ein Produktlogo des Unternehmens. In einem weiteren Beitrag unter der Überschrift „Hygiene am kritischen Kontrollpunkt“ wird über eine weitere Firma berichtet. Dieser Beitrag enthält ein Motiv, das einer Anzeige entnommen ist. Zudem werden ausführliche Adressangaben veröffentlicht. Der Beschwerdeführer – er kommt aus der gleichen Branche – bemängelt, dass der Käufer der Titelseite in der Titelstory allein genannt werde. Er ruft den Deutschen Presserat an. Nach seiner Meinung sei es nicht gerechtfertigt, in dem redaktionellen Beitrag das Anzeigenmotiv aufzugreifen. Dieses Motiv sei Bestandteil einer Anzeige und somit werblich. Ebenso sei fraglich, ob die Veröffentlichung der Adressangaben einen Service darstelle. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift teilt mit, dass die Verbindung von Titelseite und Titelstory branchenüblich sei. Auch in der Zeitschrift des Beschwerdeführers sei die werbliche Titelseite mit einer redaktionellen Titelstory verbunden. Aufgabe der Zeitschrift sei es, dass Fachpublikum über Produkte und Produktneuheiten zu informieren. Es sei nicht zu kritisieren, dass in dem Beitrag „Hygiene am kritischen Kontrollpunkt“ Hersteller-Etiketten, die auch in einer Anzeige enthalten seien, übernommen worden seien. Die Veröffentlichung detaillierter Kontaktadressen sei ebenfalls nicht zu beanstanden, da es sich bei den Lesern um ein Fachpublikum handle, für das diese Angaben von besonderem Interesse seien. (2002)