Diskriminierung von ethnischen Gruppen
Nennung von Roma als Schlägerei-Beteiligte war nicht erforderlich
Eine Regionalzeitung veröffentlicht eine Agenturmeldung unter der Überschrift „Roma-Hochzeit endet mit neun Verletzten“. Darin geht es um eine Familienfeier in Bulgarien, die mit einer „Schlacht“ zwischen verfeindeten Familien und mit hundert Beteiligten endete. Der Landesverband Deutscher Sinti und Roma, in dessen Bereich die Zeitung erscheint, sieht in dieser Meldung einer Diskriminierung der Sinti und Roma. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, die fragliche Meldung sei von einer Agentur übernommen worden. Der bearbeitende Redakteur sei der (falschen) Ansicht gewesen, auf die Nennung der ethnischen Zughörigkeit der Beteiligten nicht verzichten zu können, um deutlich zu machen, dass es sich nicht um bulgarische Staatsangehörige gehandelt habe. Die Redaktion sei noch einmal auf die Beachtung des Pressekodex hingewiesen worden. Die Chefredaktion bedauert entstandene Missverständnisse und Probleme. (2002)