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Diskriminierung von Roma

Schläger in einem Café werden als Sippenangehörige bezeichnet

Unter der Überschrift „Sippe kam mit Knüppeln“ beschreibt eine Lokalzeitung eine Schlägerei in einem Internet-Café. Einleitend stellt der Autor fest, sie seien dafür bekannt, sich sehr selten an Normen zu halten. Jetzt habe einer der „Umherreisenden“ erneut diese Theorie bewiesen. Ein Sippenangehöriger habe in dem Café lange Zeit gesurft und dem Inhaber Schläge angedroht, als man ihm die Rechnung präsentiert habe. Später seien fünf junge Männer in dem Lokal erschienen und hätten echten Sippengeist bewiesen. Mit Baseballschlägern, Knüppeln und Messern hätten sie Wirt und Gäste bedroht. Als die Polizei angerückt sei, seien sie in ein benachbartes Lokal gerannt, das ein Jahr zuvor von einem Roma-Geschäftsmann gekauft worden sei. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma bezeichnet die Kennzeichnung der Beteiligten als Umherreisende, Sippenangehörige und Roma als einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex und führt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Redaktion der Zeitung behält sich vor, die Dinge auch weiterhin beim Namen zu nennen. Der Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit der am Geschehen beteiligten Personen sei für das Verständnis des berichteten Sachverhalts erforderlich und stigmatisiere keineswegs alle Sinti und Roma öffentlich. (2002)