Diskriminierung von Sinti
Pfarrer wird von einem Trickbetrüger um 184.000 D-Mark geprellt
Ein Mann wird zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er einen Pfarrer um 184.000 D-Mark geprellt hat. Der 37jährige Angeklagte hatte sich bei dem Geistlichen als Werber für einen Zirkus ausgegeben und um Geld gebettelt. Ein Loch im Zelt müsse dringend geflickt werden. Mit einer Spende des Pfarrers in Höhe von 200 D-Mark hatte sich der Schausteller nicht zufrieden gegeben. Unter der Drohung, dass er sonst Selbstmord begehen werde, hatte er den Pfarrer immer wieder zu neuerlichen Spenden bewegt. Mal waren es 17.000 D-Mark für den angeblichen Einstieg in die Selbstständigkeit, mal 7.000 D-Mark für die Beerdigung der Mutter, die sich in Wirklichkeit bester Gesundheit erfreute. Mit dem Geld der Pfarrers hatte sich der Betrüger sogar ein Mercedes Cabrio gekauft. Seine Nächstenliebe kam den Pfarrer teuer zu stehen. Er muss jetzt einen Kredit von 123.000 D-Mark abstottern. Eine Boulevardzeitung schildert den Fall unter der Überschrift „Pfarrer nahm für ‚armen‘ Sinti Kredit auf“. Auch im Text wird der Täter als Sinti bezeichnet. Darüber beklagt sich der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Kennzeichnung des Betrügers als Sinti sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Rechtsabteilung des Verlages ist der Ansicht, dass der Hinweis auf den Sinti, der einen Pfarrer mehrfach mit falschen Angaben dazu gebracht habe, ihm Geld zu geben, notwendig gewesen sei. Es mache durchaus Sinn zu dokumentieren, dass der Pfarrer in Bezug auf Menschen keinen Unterschied gesehen habe und auch einem Sinti habe helfen wollen, der ihn allerdings gnadenlos ausplündert und die Arglosigkeit und den Glauben des Pfarrers an die Gleichheit der Menschen ausgenutzt habe. Das rechtfertige dann auch die Mitteilung, zu welcher Gruppe der Täter gehöre. (2002)