Ethnische Gruppen
Polizeibericht schildert Schlägerei auf einem Landfahrergelände
Unter der Überschrift „Landfahrer und Obdachlose prügeln sich“ berichtet eine Lokalzeitung über eine handfeste Auseinandersetzung auf einem „Landfahrergelände“. Anlass des Streits sei eine lautstarke Party dort befindlicher Sinti und Roma gewesen. Bewohner einer in unmittelbarer Nähe befindlichen Containersiedlung für Obdachlose hätten sich über den Dauerlärm beschwert. Wer wen provoziert und angegriffen habe, sei unklar. Als die Polizei auf dem Gelände eingetroffen sei, habe sie keinen der Landfahrer mehr angetroffen. Vier von sechs verletzten Obdachlosen hätten ins Krankenhaus gebracht werden müssen. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma stellt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat fest, dass die Kennzeichnung der Partygesellschaft als Sinti und Roma für das Verständnis des Vorgangs nicht erforderlich gewesen sei. Dieser Hinweis schüre Vorurteile und sei ein Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Die Chefredaktion der Zeitung entgegnet, besondere Gründe hätten die nähere Kennzeichnung der Beteiligten gerechtfertigt. Mitglieder einer ethnischen Minderheit sowie Mitglieder einer gesellschaftlichen Randgruppe hätten sich hier einen Kampf geliefert, dessen Ursache man sich nur dann erklären könne, wenn man Näheres über die dort herrschenden örtlichen und sozialen Besonderheiten erfahre. (2002)