Ethnische Gruppen
Spendenaktion einer Roma-Familie im Gerichtssaal
Eine Regionalzeitung berichtet ausführlich über den Verlauf einer Gerichtsverhandlung gegen einen Teppichhändler, der einer 83jährige Rentnerin einen Seidenteppich im Wert von 100 D-Mark für 4000 D-Mark „angedreht“ haben soll. Die gesamte große Familie sowie Tanten, Onkel, Neffen und Kinder seien erschienen, um den aus der Haft vorgeführten Angeklagten zu begrüßen. Schließlich erwähnt die Zeitung, dass eine spontane Spendenaktion unter den Verwandten und Bekannten des Angeklagten im Gerichtssaal eine Summe von 2.000 Euro ergeben habe. In dem Bericht ist dreimal der Hinweis enthalten, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Roma handelt. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma führt darüber Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Kennzeichnung des Angeklagten als Roma sei für das Verständnis des Sachverhalts nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Verlagsleitung stellt fest, die Besonderheit des Prozesses, über den berichtet worden sei, habe in der durchaus spektakulären Teilnahme der Großfamilie des Angeklagten an der Verhandlung gelegen. Das Verhalten der Familienmitglieder habe nicht unwesentlich den Verlauf des Prozesses beeinflusst und somit ein besonderes öffentliches und journalistisches Interesse begründet. Insbesondere die ungewöhnliche und äußerst spontane Art der „Wiedergutmachung“ sei für den hiesigen Kulturkreis eher unüblich und nicht unmittelbar verständlich. Der Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit des Angeklagten sei daher für das Verständnis des Lesers insoweit wichtig, wie auch das Delikt selber und die Begleitumstände einer Zuordnung bedürften. Die Schilderung des Falles insgesamt sei eher humorvoll und liebenswürdig, keineswegs diskriminierend. (2002)