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Diskriminierung von ethnischen Gruppen

Bezeichnung „Sinti und Roma“ wird so weit wie möglich vermieden

In einer Regionalzeitung erscheint eine Meldung mit der Überschrift „Roma-Hochzeit endet mit Schlacht“. Erst nach Eingreifen der Polizei hätten die mit Schaufeln, Knüppeln, Steinen und leeren Flaschen bewaffneten Roma in dem westbulgarischen Ort auseinander gehalten werden können. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex sowie Richtlinie 12.1. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Chefredaktion teilt mit, dass man nicht gezielt negativ über die Minderheitsgruppe der Sinti und Roma berichte. Es gebe allerdings auch keine Anweisung, dass die Bezeichnung nicht verwendet werden dürfe. Gäbe es Vorkommnisse positiver oder negativer Art, die berichtenswert erschienen, so seien diese ab und zu auch in der Zeitung zu lesen. Die Bezeichnung „Sinti und Roma“ bei negativen Schlagzeilen zu verbieten und nur bei positiven zu erlauben, würde die Situation dieser Volksgruppe nicht verbessern. Im Gegenteil, die Vorurteile, die bestimmte Personen hätten, würden noch verstärkt, da über Vorkommnisse anderer Völker berichtet werden dürfte, nicht aber über diese. Man werde allerdings in Zukunft darauf achten, die Bezeichnung so weit wie möglich zu vermeiden. (2002)