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Bezeichnung „Miethai“

Wohnungseigentümer und -verwalter Nähe zur Drogenszene vorgeworfen

Eine in einer deutschen Großstadt erscheinende Stadtteilzeitung greift unter der Überschrift „Miethai des Monats“ den Besitzer und Verwalter zahlreicher Wohnungen an. In einigen der Räume sollen Chemikalien gelagert worden sein, die eine zweifelhafte Nähe zu Drogengeschäften erkennen ließen. Die Zeitung erhebt den Vorwurf, die Wohnungen würden zweckentfremdet genutzt. Sie verweist auf eine große Polizeiaktion, in deren Verlauf Fässer mit weißem Pulver sichergestellt worden seien. Angeblich handele es sich dabei um ein Schmerzmittel, das zum Strecken von Drogen gedient habe. Der angebliche „Miethai“ sieht in dem Artikel einen persönlichen Angriff und schaltet den Deutschen Presserat ein. Vor allem wehrt er sich gegen den Vorwurf, Wohnungen gewerblich genutzt zu haben. Die Räume seien vielmehr als Gewerbeflächen ausgewiesen. Des weiteren beklagt er die in dem Artikel aufgestellte Behauptung, er sei von „Profitgier besessen“. Datenschutzrechtlich geschützte Informationen über das Eigentum an verschiedenen Grundstücken seien in dem Beitrag genannt worden, so dass er seine persönliche Sicherheit gefährdet sehe. Warum, sagt er nicht. Die Stadtteilzeitung steht auf dem Standpunkt, die geschilderten Missstände seien von mehreren Mietern bestätigt worden und durch bloßen Augenschein erkennbar. Außerdem bleibe unklar, welche Fakten der Wohnungsverwalter überhaupt beanstande. Die Zeitung räumt ein, dass die Formulierungen in dem Artikel und vor allem in der Überschrift zwar drastisch, aber gerechtfertigt seien. (2001)