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Zeitung kennzeichnet Taschendiebe als Romakinder

Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Beitrag über die Zunahme der Taschendiebstähle in der Landeshauptstadt und entsprechende Warnungen der Polizei. „Die jüngste Täterin ist neun Jahre“ lautet die Schlagzeile. Der Autor stellt fest, dass es sich bei den Tätern um Kinder von Roma-Familien handele. So seien drei Mädchen über 75mal beim Stehlen ertappt und immer wieder freigelassen worden. Sie seien nicht strafmündig. Die Adressen ihrer Eltern würden sie nicht nennen. Die Polizei bringe sie in ein Kinderhilfezentrum. Doch dort seien sie nach wenigen Stunden wieder verschwunden. Keiner dürfe sie festhalten, sage der Kommissar. Er wisse fast nichts über die Kinder, die nur die Roma-Sprache zu kennen vorgäben. Da müsse selbst der Dolmetscher passen. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Kennzeichnung der Kinder als Roma sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, sie verstehe das Anliegen der Sinti und Roma und sie erkenne den Pressekodex an. Dass man die Zugehörigkeit der Kinder zu Roma-Familien erwähnt habe, sei jedoch für das Verständnis des berichteten Sachverhalts notwendig gewesen und stelle damit keinen Verstoß gegen Ziffer 12 des Kodex dar. Hintergrund der Vorgänge sei, dass sich die gesamte Strafverfolgung sehr schwierig gestalte, denn bei den Kindern könnten weder die Namen noch der Wohnort oder das Alter ermittelt werden. (2002)