Diskriminierung von Roma
Gerichtsbericht erwähnt ethnische Zugehörigkeit der Angeklagten
Eine 36jährige Frau und deren 38jähriger ehemaliger Lebensgefährte stehen vor Gericht, weil sie sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Sozialleistungen in Höhe von 22.216 Euro erschlichen haben sollen. Eine Boulevardzeitung berichtet über den ersten Verhandlungstag, der mit einer Vertagung endet, weil noch geklärt werden muss, wie sich das Paar ein Mercedes-Cabrio 600 SL hatte leisten können. Die Zeitung erwähnt, dass es sich bei beiden Angeklagten um Roma handelt. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mahnt beim Deutschen Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex an. Die Kennzeichnung der beiden Angeklagten als Roma sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Rechtsabteilung des Verlages räumt ein, man hätte auf den Hinweis der Zugehörigkeit beider Angeklagten zur Roma-Gruppe verzichten können, da hier über einen Sozialhilfebetrug berichtet werde, wie er zum Nachteil der Gesellschaft leider immer wieder vorkomme. (2002)