Ethnische Gruppen
„Zigeuner-Reinhard“ keine Eigenschöpfung der Redaktion
Unter der Überschrift „Zigeuner-Reinhard geschnappt“ berichtet eine Boulevardzeitung über die Festnahme eines 62jährigen Rentners, der unzählige Bilder bekannter Künstler gefälscht und teuer verkauft haben soll. Der Artikel schließt mit der Aufforderung an alle Käufer des Mannes, sich bei der Polizei zu melden. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma beklagt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass der Betroffene in dem Beitrag fünfmal als „Zigeuner-Reinhard“ bezeichnet wird. Das Fälschen von Gemälden, Zeichnungen und anderen Kunstgegenständen sei nicht eine zigeunerspezifische Straftat. Ein begründbarer Sachzusammenhang für die Kennzeichnung des Rentners als Zigeuner sei damit nicht gegeben. Diese Art der Berichterstattung verstärke in der Bevölkerung vielmehr rassistische Vorurteile, „Zigeuner“ seien „Fälscher“. Ein Mitglied des Arbeitskreises Sinti, Roma und Kirchen in Baden-Württemberg beschwert sich gleichfalls über die seiner Meinung nach plakative Herausstellung der ethnischen Zugehörigkeit des mutmaßlichen Bilderfälschers, für die ein begründbarer Sachbezug nicht gegeben sei. Nach neuesten Umfragen würden durch die Verwendung des Begriffs „Zigeuner“ bei 64 Prozent der deutschen Bevölkerung leider immer noch vorhandene Vorurteile gegenüber Sinti und Roma in fahrlässiger Weise aufgewärmt. Die Rechtsabteilung des Verlages hält die Kennzeichnung dagegen für zulässig. Bei diesem Namen handele es sich nicht um eine Eigenschöpfung der Redaktion. Der Betroffene sei vielmehr in einschlägigen Kreisen und bei der Polizei unter der Bezeichnung „Zigeuner-Reinhard“ bekannt. Ohne diesen Hinweis wären die Berichterstattung und der Aufruf an weitere Geschädigte nicht korrekt gewesen (2002)