Diskriminierung von Sinti und Roma 13
Dem Prozess ging eine Verhandlung vor einem „Zigeuner-Gericht“ voraus
„Das ist Münchens schlimmste Familie“ titelt eine Münchner Boulevardzeitung. Die Aussage wird durch folgende Dachzeilen ergänzt: „Braut misshandelt“, „Pfarrer geleimt“, „Sozialamt betrogen“, „Blutige Familienfehde“ und „Diebstahl und Betrug“. In dem Artikel werden die vier Angeklagten, die sich vor Gericht zu verantworten haben, jeweils mit Gesichtsbalken und abgekürztem Namen vorgestellt. Betrügereien und Körperverletzungen zwischen Angehörigen verschiedener Roma-Familien werden verhandelt. In der Sache hat vorab auch ein so genanntes „Zigeuner-Gericht“ getagt. Der Zentralrat der Roma und Sinti sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex und wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Redaktionsleitung der Zeitung stellt fest, sie sei bei der Minderheiten-Kennzeichnung sehr sorgfältig und verantwortungsbewusst vorgegangen. Aus diesem Grunde kämen die Worte „Zigeuner“ oder „Roma“ auch nicht in der Überschrift vor. Da es in der Verhandlung jedoch um ein „Zigeunergericht“ gegangen sei, habe man im Hinblick auf das Leser-Verständnis den Begriff „Roma-Clan“ verwenden müssen. Im Übrigen habe der Haupttäter mehrfach von sich als „Zigeuner“ gesprochen. (2001)