Privatbereich einer Ministerfrau
Zeitschrift spekuliert über die Ehe des deutschen Außenministers
Unter der Überschrift „Joschka Fischer – Warum sehen wir ihn so selten mit seiner Frau?“ spekuliert eine Zeitschrift über die vierte Ehe des Bundesaußenministers, rätselt über getrennte Wohnungen und Wege. Ein großformatiges Foto zeigt die Ehefrau, bepackt mit zwei Einkaufstüten. Laut Unterzeile ist die Journalistin auf dem Weg zu einer Wohnung, an deren Klingelschild offensichtlich allein ihr Name steht. Der Artikel schildert, wie das Paar sich kennen gelernt hat, beschreibt den beruflichen Werdegang der Frau und ihre Rolle an der Seite des deutschen Außenministers. Der Pressesprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht die Privatsphäre der Betroffenen grob verletzt. Die Ehefrau des Ministers sei offenbar über Wochen und Monate regelrecht beschattet worden. Nach einer Intervention in der Redaktion sei ihm versichert worden, dass weitere Belästigungen unterbleiben würden. Man habe sich an diese Zusicherung nicht gehalten. Die veröffentlichten Fotos seien ohne das Wissen der Frau, geschweige denn mit ihrer Zustimmung, verdeckt mit Teleobjektiv geschossen worden. Die Texte seien gespickt mit unzulässigen Aussagen über ihr Privatleben und enthielten darüber hinaus unwahre Tatsachenbehauptungen. So sei beispielsweise die Information, dass in der Wohnung der Fischers Freunde nicht mal Blumen gießen dürften, frei erfunden. Die Ehepartnerin des Ministers habe sich niemals der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Sie sei keine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und ihre Privatsphäre deshalb genauso zu respektieren wie die jedes anderen Bürgers. Nach Einschätzung der Chefredaktion berührt der Beitrag nicht die Privat- und Intimsphäre, sondern die Öffentlichkeits- und Sozialsphäre des Außenministers als einer absoluten Person der Zeitgeschichte und seiner Ehefrau, die als relative Person der Zeitgeschichte angesehen werde. Auf Grund dieser Zuordnung stelle sich die Frage, inwieweit über die Privatsphäre des Ehepaares berichtet werden dürfe, gar nicht erst. Die Behauptung, die Ministergattin habe sich niemals der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, sei falsch. Die Ehefrau des deutschen Außenministers und Vizekanzlers sei bei mehreren öffentlichen, aber auch offiziellen Anlässen an seiner Seite aufgetreten und es gebe zahllose frei zugängliche Pressefotos, die sie an der Seite ihres Mannes zeigten. Über die öffentlichen Fakten hinaus seien keine Schlussfolgerungen gezogen oder Mutmaßungen angestellt worden. Insbesondere habe die Zeitschrift die Frau des Ministers weder beschattet noch ihr aufgelauert. Weiterhin habe der Beschwerdeführer zu keinem Zeitpunkt bei der Redaktion interveniert, dass angebliche Belästigungen zu unterbleiben hätten. Solche Belästigungen habe es seitens der Zeitschrift zu keinem Zeitpunkt gegeben. Bitten um ein Gespräch seien aus unbekannten Gründen abgelehnt worden. Angeblich falsche Behauptungen wie das Blumengießen bei Fischers seien aus einem früheren Artikel der Zeitschrift übernommen worden, der seinerzeit von den Sprechern des Auswärtigen Amtes ausdrücklich als freundlich und fair gelobt worden sei. Die Redaktion habe den vorliegenden Beitrag unter Einhaltung der gebotenen journalistischen Sorgfalt recherchiert und dabei die Rechte der Ehefrau des deutschen Außenministers nicht verletzt. (2002)