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Aussagen eines Interviewten verändert

Wissenschaftler erkennt seine Antworten nicht wieder

In Form von Frage und Antwort untersucht eine Zeitschrift männerspezifische Verhaltensweisen. Dabei nennt sie den Namen eines Psychologen, der bei der Analyse des seltsamen Verhaltens der Männer geholfen habe. Der genannte Wissenschaftler beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass die veröffentlichten Aussagen nicht mit seinen Feststellungen übereinstimmen. Er war von einer Redakteurin gebeten worden, als Experte zu mehreren von der Redaktion an Männern beobachteten Verhaltensweisen Auskunft zu erteilen. Dies habe er gerne getan, aber zugleich betont, dass dabei einseitige Pauschalisierungen oder gar Stereotypisierungen zu vermeiden seien. Seine Anmerkungen seien entweder sinnentstellend wiedergegeben worden oder stammten gar nicht von ihm. Beim Leser entstehe jedoch der Eindruck, als seien die veröffentlichten Antworten seine Aussagen. So hatte der Psychologe z.B. auf die Frage „Warum ziehen sich Männer dauernd die Hose hoch, wenn sie aufstehen?“ geantwortet: „Das liegt am Fett! Bei Frauen sammelt sich das mehr an Hüfte und Oberschenkeln: Die Hose sitzt fest. Männer haben eher einen Bauch: Die Hose rutscht.“ Statt dieser Aussage enthält der veröffentlichte Text folgende Feststellung: „Während Frauen eher am Po dick werden, kriegen Männer Bäuche. Es gibt aber noch einen Grund fürs Hoseruckeln: Männer sortieren ihr Gemächt.“ Der Beschwerdeführer teilt dem Presserat abschließend mit, dass der Beitrag auf sein Verlangen aus der Internetausgabe der Zeitschrift entfernt worden sei. Die Chefredaktion sei jedoch nicht bereit gewesen, eine Gegendarstellung abzudrucken. Der stellvertretende Chefredakteur bedauert das Missverständnis, das zur vorliegenden Auseinandersetzung geführt habe. Eine Kollegin habe den Beschwerdeführer um Input für einen Artikel gebeten. Stil, Machart und Umfang des Artikels gäben aber klar zu erkennen, dass in dem veröffentlichten Text nicht der Experte spreche, sondern die Redaktion, dass nicht der Psychologe die Verantwortung für den Inhalt trage, sondern er lediglich Hintergrundinformationen geliefert habe. Dem Beschwerdeführer werde nichts in den Mund gelegt, der Artikel gebe auch nicht vor, eine Quelle zu haben. (2002)