Politiker verunglimpft
Demo-Initiator darf als „Krawall-Häuptling“ bezeichnet werden
„Das ist der Krawall-Häuptling“ – so überschreibt eine Boulevardzeitung einen Artikel, in dem es um eine Demonstration der linken Szene in Hamburg geht. Als einer der maßgeblichen Initiatoren wird ein PDS-Politiker bezeichnet, von dem mehrere Fotos veröffentlicht werden. Zudem heißt es, er habe die Großdemo angekündigt und Genehmigungen für so genannte Bambule-Demos besorgt. Weiterhin schreibt das Blatt, der Mann verschaffe den Randalierern politische Rückendeckung. Ein Teilnehmer der Demonstration weist darauf hin, dass der PDS-Mann nicht mehrere, sondern lediglich eine Demonstration – und das nicht allein – angemeldet habe. Die Überschrift „Er besorgte Genehmigungen für Bambule-Demos“ sei deshalb falsch. Nach Ansicht des Beschwerdeführers werde der Mann an den Pranger gestellt, weil er sein verfassungsmäßiges Demonstrationsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung ausübe. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist darauf hin, dass der von ihr so genannte „Krawall-Häuptling“ keinesfalls nur eine Randfigur, sondern ein wesentlicher Mittelpunkt der durch seine Anmeldung inszenierten Demonstrationen in Hamburg sei. Er sei nicht nur ein einziges Mal – wie der Beschwerdeführer behaupte – als Initiator einer Demonstration aktiv tätig gewesen. Die in dem Artikel veröffentlichten Einschätzungen seien deshalb gerechtfertigt. (2002)