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Diskriminierung von Sinti und Roma 8

Landsleute betrogen, Hinweis „Sinti“ war deshalb zulässig

„Dat Schlimmste seit Hitler – Der 1995 verurteilte Millionenbetrüger Karl-Josef Zulier ist wieder unterwegs“ überschreibt ein Nachrichtenmagazin den Bericht über einen seinerzeit bundesweit bekannt gewordenen Autokredit-Betrüger, der vorzeitig aus der Haft entlassen wurde und offensichtlich wieder in der Halbkriminellen-Szene aktiv ist. Der Mann wird mit vollem Namen und Foto genannt. In dem Artikel kommen neben dem Oberstaatsanwalt auch einer der Geprellten und der Sinti-Sprecher aus Koblenz, Mario Reinhardt, zu Wort. Der Zentralrat der Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Für das Verständnis des Vorgangs sei es von entscheidender Bedeutung gewesen, dass Karl-Josef Zulier „vor allem Angehörige seines eigenen Volkes“ betrogen habe. Mit der Überschrift „Dat Schlimmste seit Hitler“ werde der Sinti-Sprecher aus Koblenz zitiert. (2001)