Meinungsäußerung
Wichtig ist nicht persönliche Anwesenheit, sondern gründliche Recherche
Ein Unternehmer, dessen Tochter Reiterin ist, beschwert sich über einen Artikel, der mit der Überschrift „Einer benahm sich daneben“ in einer Reiter-Fachzeitschrift erschienen ist. Es geht um Vorkommnisse im Umfeld eines Reitturniers. Der Beschwerdeführer, der sich an den Deutschen Presserat wendet, kritisiert, in dem fraglichen Artikel würden Meinung und Bericht nicht getrennt. Er hält die Darstellung für einseitig. Der Autor erhebe zwar Vorwürfe, habe mit ihm aber nicht gesprochen, sondern nur Informationen aus zweiter Hand verwendet. Durch die Aussage in der Überschrift gebe der Autor eine eindeutige Wertung ab. Die in dem Artikel aufgestellte Behauptung, eine Gruppe Jugendlicher habe die Besprechung, bei der es zu dem angeblichen Danebenbenehmen gekommen sei, wegen der Äußerungen des Beschwerdeführers verlassen, sei falsch. Die jungen Leute seien gegangen, als ihre Besprechung vorbei war und ein neues Treffen in anderer Zusammensetzung terminiert gewesen sei. Während seiner – des Beschwerdeführers – Anwesenheit, habe niemand den Raum aus Protest verlassen. Seine Kritik am Landestrainer der Reiter habe sich nicht auf die Nominierung seiner Tochter für die Deutschen Meisterschaften, sondern darauf bezogen, dass dieser seine Tochter nicht beglückwünscht habe. Alles andere seien persönliche Vermutungen des Autors. Die Redaktion der Fachzeitschrift besteht darauf, dass die Berichterstattung zwar kritisch, aber korrekt gewesen sei. Der Vater der Reiterin habe bei der Besprechung den Landestrainer in ungewöhnlich scharfer Form angegriffen, ein Vorgang, den es so noch nie gegeben habe. Unmittelbar danach hätten die meisten der 20 anwesenden jungen Leute den Raum verlassen. Einige hätten den Autor des Artikels angesprochen. Dieser habe sich nach intensiver Gesprächen und Recherchen, auch nach einem Gespräch mit dem Beschwerdeführer selbst, zur Berichterstattung entschlossen. Zwei führende Sportfunktionäre hätten wenig später noch den Vater der Reiterin zur Mäßigung aufgefordert. Wie dieser selbst schreibe, habe er sich am Schlusstag der Meisterschaften darüber geärgert, dass der Landestrainer zu Beginn der Besprechung die Tochter nicht zu ihrem Titelgewinn beglückwünscht habe. Das kommentiere sich selbst. (2002)