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Ungleichbehandlung von Bürgermeisterkandidaten

Vorwurf gegen Zeitung: Ich werde totgeschwiegen

Eine Regionalzeitung berichtet über die Kandidaten zur Wahl des Bürgermeisters in einer Kleinstadt. Die Beschwerdeführerin, die ebenfalls kandidieren will, dazu jedoch Unterschriften von Bürgern benötigt, wird von der Zeitung einmal erwähnt. Später berichtet die Zeitung über den Beschluss des Stadtrats, einen Architektenwettbewerb für den Neubau des Rathauses durchzuführen. Schließlich veröffentlicht das Blatt einen Beitrag, in dem über die Scheckübergabe eines der Bürgermeisterkandidaten berichtet wird. Die Beschwerdeführerin, die den Deutschen Presserat anruft, sieht in der Berichterstattung eine Ungleichbehandlung der Bürgermeisterkandidaten. Die Zeitung betreibe einseitige Personen- und Parteienwerbung. Ihre Kandidatur würde totgeschwiegen. In dem Bericht über den Architektenwettbewerb sieht sie falsche Tatsachenbehauptungen. In einem weiteren Beitrag kritisiert sie unbezahlte Parteienwerbung. Die Redaktionsleitung der Zeitung teilt mit, dass man über die Kandidatur der Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt der Chronistenpflicht berichtet habe. Dabei habe sich ein Fehler eingeschlichen, der jedoch umgehend korrigiert worden sei. Für eine weitere Berichterstattung über die Pläne der Frau habe man keinen Anlass gesehen. Die Zeitung habe jedoch mit angemessenem zeitlichen Vorlauf über die Bemühungen der potentiellen Kandidaten und eines Mitbewerbers berichtet. Trotz der dreispaltigen Aufmachung des Beitrags habe die Beschwerdeführerin bis zum Ende der Frist bei weitem nicht die erforderliche Zahl von Unterschriften erhalten, um als Bürgermeisterkandidatin zugelassen zu werden. Wegen der angeblichen Falschberichterstattung über den Rathausneubau teilt die Redaktionsleitung mit, dass man korrekt berichtet habe. Nachfragen beim Sitzungsleiter und beim Protokollführer hätten dies ergeben. (2002)