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Richtigstellung einer Falschmeldung

Hinweis auf Konkurrentenklage in einer Behörde stimmte nicht

Eine Landesbehörde, die Stiftungen des öffentlichen Rechts verwaltet, erhält eine Chefin. Die Zeitung am Ort teilt dazu mit, dass die künftige Präsidentin überraschend eine Konkurrentenklage aus dem eigenen Haus bekommen habe. Der Kammerdirektor, der als ständiger Vertreter des Präsidenten die zur Zeit vakante Stelle innehat, meine, besser als die bisherige Sozialdezernentin einer großen Stadt qualifiziert zu sein und deshalb einen Anspruch auf das Präsidentenamt geltend machen zu können. Der Streit um die Führung der Behörde habe – so die Zeitung – aufschiebende Wirkung. Jetzt müsse erst einmal das Verwaltungsgericht über die Klage des weiteren Bewerbers entscheiden. Der betroffene Kammerdirektor wendet sich an den Deutschen Presserat und teilt diesem mit, dass die Behauptung der Zeitung nachweislich falsch sei. Dadurch werde sein Ruf geschädigt. Er moniert, dass er vor der Veröffentlichung von der Redaktion nicht zum Wahrheitsgehalt dieser Behauptung gefragt worden sei. Offenbar seien pure Gerüchte vollkommen ungeprüft übernommen und veröffentlicht worden. Der Chefredakteur der Zeitung teilt dem Presserat mit, dass der Beschwerdeführer Recht habe. Er habe sich bei dem Betroffenen umgehend entschuldigt und eine Richtigstellung veranlasst. Diese sei in der folgenden Ausgabe mit der Anmerkung erschienen, dass es sich bei dem Kläger nicht um den genannten Kammerdirektor, sondern um einen Bewerber handele, der aus einem anderen Bundesland stamme. Mehr könne man nicht tun, um den Fehler wieder gutzumachen. (2003)