Vorwürfe gegen Richter
Ein Mann in Schwarz fühlt sich zu Unrecht verurteilt
„Irre Jagd auf … Richter Gnadenlos“ titelt ein Boulevardblatt. Es berichtet über einen Mann, der sich zu Unrecht verurteilt sieht und ständig Vorwürfe gegen den Richter erhebt. In dem Beitrag wird der Beschwerdeführer im Bild gezeigt und mit vollem Namen vorgestellt. Seine Aufmachung – von Kopf bis Fuß schwarz – veranlasst die Zeitung zu dem Satz: „Schwarz ist die Farbe des Todes und der Rache“. Der Mann in Schwarz kritisiert die Boulevardzeitung, die nicht über die „Justizverbrechen“ des Richters informiere. Das verstoße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht; er schaltet den deutschen Presserat ein. Der Beschwerdeführer stößt sich auch an der Dachzeile des Artikels, in der es heißt: „Justiz-Psycho fühlt sich zu Unrecht verurteilt“. So werde der Eindruck erweckt, er sei ein Psychopath. Falsch sei auch, dass er Morddrohungen gegen den Richter ausgesprochen habe. In einem Schreiben an die Redaktion untersagt er dieser, weiterhin Fotos von ihm zu veröffentlichen. Die Rechtsabteilung der Zeitung stellt fest, die Formulierung „Morddrohungen, Beleidigungen, Hetze auf Flugblättern – dem gebürtigen Schwaben ist jedes Mittel recht“ beschreibe das Verhalten des Beschwerdeführers. Ebenso wenig sei die Formulierung „Schwarz ist die Farbe des Todes und der Rache“ eine Diskriminierung. Es liege auch kein Verstoß gegen die Ziffern 1 oder 9 durch die Formulierung „Justiz-Psycho“ vor. Der Mann hinterlasse bei allen Beteiligten den Eindruck, er sei ein seelisch-charakterlich gestörter Mensch, der sich ganz und gar in diesen Fall verrannt habe. Der Begriff „Justiz-Psycho“ drücke diese Einschätzung in der Sprache des Boulevards aus. (2002)