Bezahlte Bildveröffentlichungen
PR-Zeitschrift verlangt von Autor Beteiligung an Produktionskosten
In Wort und Bild berichtet eine Zeitschrift über die neue Kollektion einer Firma, die Wandbekleidungen entwirft und verkauft. Der Autor ist Beschwerdeführer. Sein Artikel sei wortwörtlich übernommen worden, jedoch ohne Kennzeichnung seiner Urheberschaft. Der Leser müsse den Beitrag für eine redaktionell recherchierte Arbeit halten. Gleichzeitig seien die veröffentlichten Bilder ohne vorherige Absprache in Rechnung gestellt worden. Der Autor schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Redaktion weist auf ein Fax hin, dass sie dem PR-Redakteur geschickt habe. Darin werde darauf hingewiesen, dass redaktionelle Veröffentlichungen in ihrer Zeitschrift grundsätzlich kostenlos seien. Wenn man jedoch von einer Grafikerin eine ganze Seite mit farbigen Fotos gestalten lasse, entstünden Kosten, die man nicht allein tragen könne. Dafür berechne man eine geringfügige Beteiligung, was bei Fachzeitschriften dieser Branche seit Jahrzehnten üblich sei. Mit einem kostenpflichtigen Abdruck habe das nichts zu tun. (2002)