Namensverwechslung
Verwirrspiel um die Verantwortlichkeit in einem Zirkus
„Ein Leben in Ketten“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Lokalzeitung über die Elefantenhaltung in einem Zirkus. Sie untermauert ihren Beitrag mit Informationen eines Tierschützers über den Verantwortlichen des Unternehmens. Der sei wegen Tierquälerei zu mehreren Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Auch habe er daraufhin ein Jahr lang keine Elefanten mehr halten dürfen. Der Rechtsvertreter des Angeschuldigten weist die Vorwürfe zurück und schaltet den Deutschen Presserat ein. Sein Mandant behandle die Elefanten vorbildlich, was vom Tierarzt bestätigt werde, und sei auch nicht wegen Tierquälerei vorgestraft. Er habe auch kein Tierhaltungsverbot erhalten. Die Rechtsvertretung des Beschwerdeführers teilt auf Anfrage mit, dass eine Namensverwechslung vorliege. Ihr Mandant habe zwar den gleichen Familiennamen wie der Beschuldigte, doch handle es sich um zwei unterschiedliche Personen, die in verschiedenen Berufen tätig seien. Die Chefredaktion der Lokalzeitung räumt ein, dass ihr Informant die Namen der Beteiligten verwechselt habe. Nach Erscheinen des fehlerhaften Beitrags habe man den Irrtum richtig gestellt. (2002)