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Richtigstellung

Falschmeldungen geistern durchs Internet

Eine Fachzeitschrift aus dem Bereich des Rettungswesens veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Verunreinigte Getränkedosen“. Darin heißt es, dass eine Frau, die aus einer mit Rattenurin verunreinigten Dose getrunken habe, verstorben sei. Ein Leser der Zeitschrift sieht in der Meldung einen „Hoax“. Dies sei eine frei erfundene Nachricht, die im Internet kursiere. Ein Anruf bei der entsprechenden Klinik hätte den falschen Inhalt der Meldung sofort klargestellt. Da dieser Anruf ausblieb, habe die Redaktion die Sorgfaltspflicht verletzt. Der Leser schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Redaktion teilt mit, sie habe auf den Irrtum reagiert und auf ihrer Homepage im Internet richtig gestellt. Die Berichtigung sei dort drei Wochen lang einzusehen gewesen. Auch in der gedruckten Ausgabe sei der Fehler berichtigt worden. (2002)