Glaubensgemeinschaft
Sekte empfindet Bericht als falsch und diffamierend
Unter der Überschrift „Der Brief des Johannes“ berichtet ein Nachrichtenmagazin über die Glaubensgemeinschaft „Das Leben e. V.“ und ein Empfehlungsschreiben von Bundespräsident Johannes Rau, das der Gemeinschaft zu einer günstigen Immobilie verhilft und das nach einem Zitat aus dem Bundespräsidialamt heute so nicht mehr geschrieben würde. Einige Passagen in dem Beitrag veranlassen „Das Leben e. V.“ zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Als falsch und diffamierend bezeichnet die Gemeinschaft Begriffe wie „Sekte“, „Sektensprecher“ und „radikale Christensekte“. Sie sei vom Bundesfamilienministerium – wie vom Nachrichtenmagazin beschrieben – zwar als „fundamentalistische Gruppierung mit der starken Tendenz zur Radikalisierung“ und „klar ausgerichtet auf eine Führerfigur und Führerideologie“ eingestuft. Das sei aber falsch. Auch die folgenden Passagen rufen den Widerspruch des Sprechers der Glaubensgemeinschaft hervor: „Frauen hätten sich der Vormachtstellung des Mannes zu unterwerfen“; es gebe eine Kleiderordnung, die Mädchen lange Röcke vorschreibe; „Abneigung gegen Medien, die den Schmutz der Welt transportieren“; „Kontakte mit Kindern außerhalb der Gemeinde werden soweit wie möglich vermieden.“ Die Rechtsabteilung des Magazins bezeichnet die von der Sekte aufgestellte Behauptung, der Verein sei mit den Rechercheergebnissen nicht konfrontiert worden, als falsch. Der Autor habe ein rund vierstündiges Gespräch mit Mitgliedern der Gemeinschaft geführt. Das Nachrichtenmagazin nimmt zu jedem einzelnen Vorwurf Stellung und kommt zu dem Schluss, dass der Artikel keinen Anlass zu einer Maßnahme des Presserats gebe. (2002)