Protest gegen Bolzplatz
Anliegerin macht sich auch bei den Nachbarn unbeliebt
Eine Frau, die seit Jahren in der Nachbarschaft eines großen Spiel- und Bolzplatzes lebt, verliert die Geduld. Sie beschwert sich bei der Stadt über den nach ihrer Ansicht unzumutbaren Lärm. Die örtliche Zeitung berichtet über den Fall und damit auch über die Anliegerin, ohne deren Namen zu nennen. Gegenstand der Berichterstattung sind auch Proteste anderer Anlieger gegen die Beschwerde führende Frau. Ihr Ehemann schaltet den Deutschen Presserat ein. Er sagt, seine Frau hätte sich nicht als einzige beschwert. Die Zeitung habe aber den Eindruck vermittelt, dass sie kinderfeindlich sei und sich als einzige Anwohnerin beschwert habe. Dass die Stadt inzwischen den Bolzplatz habe umpflügen lassen, werde allein seiner Frau angelastet. Die Geschäftsführung der Zeitung teilt mit, dass diese lediglich den Sachverhalt dargestellt habe. Dass die Frau in ihrer Nachbarschaft als Urheberin der Umpflügeaktion ausgemacht werde, dürfte wohl allein ihr Problem sein. Wenn sie und ihr Mann „die ganze Wut der Nachbarschaft“ zu spüren bekämen, sei das nicht das Verschulden der Zeitung. (2002)