Anstandsgefühl verletzt
Boulevardblatt berichtet über „Wilde Sex-Beichte“ eines Schauspielers
Ein Schauspieler und Autor liest in einem Stahl- und Walzwerk aus einem seiner Bücher. Er wählt Passagen aus, in denen er über sexuelle Erlebnisse in seiner Jugendzeit berichtet. Eine Boulevardzeitung schreibt über die Lesung und zitiert einige besonders deftige Stellen. Für einen Leser des Blattes gehen diese Auszüge „unter die Gürtellinie“, weshalb er den Deutschen Presserat anruft. Er ist der Meinung, dass derartige sexuelle Eskapaden in der Öffentlichkeit nichts zu suchen hätten. Er spricht von der Verherrlichung eines niedrigen Instinkts. Sexuelle Auswüchse in der Art von Pornografie sollten vermieden werden, um das Anstandsgefühl der Bürger nicht zu verletzen. Die Rechtsabteilung der Zeitung bezeichnet die Darlegungen in der Beschwerde als absurd. (2002)