Persönlichkeitsrecht
Die Familie eines Angeklagten war leicht zu identifizieren
„Auf frischer Tat – 31jähriger des Drogenhandels angeklagt“, und „Freiheitsstrafe für 31jährigen Drogendealer“ – unter diesen Überschriften berichtet eine Regionalzeitung mehrmals über Gerichtsverhandlungen gegen einen jungen Mann aus einem 600-Einwohner-Dorf. Die Zeitung nennt den Ort, den vollen Vornamen und das Initial des Familiennamens des Angeklagten. Dessen Eltern bekommen anonyme Schmähanrufe. Sie sehen ihre Privatsphäre verletzt und schalten den Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion der Zeitung bedauert die durch die Veröffentlichungen verursachten Reaktionen gegenüber den Eltern des Angeklagten. Der Pressekodex sei jedoch nicht verletzt, da dem Mann ein Verbrechen vorgeworfen werde. Die Zeitung sei zudem davon ausgegangen, dass der 31jährige nicht mehr bei seinen Eltern lebe. (2002)