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Gewalt in der Schule

Schulleiter wehrt sich gegen den Vorwurf der Gleichgültigkeit

Auf dem Pausenhof einer Grundschule in einer Großstadt wird ein siebenjähriger Junge zusammengeschlagen. Ein kleines Mädchen wird mit einem spitzen Gegenstand verletzt. Eine Zeitung lässt den Rektor und den Vater des Jungen zu Wort kommen. Der Schulleiter wird mit den Worten zitiert, der kenne die Vorfälle vom Hörensagen. Richtig sei, dass er sich sofort um diese Fälle von Gewalt an seiner Schule gekümmert habe. Er kritisiert zudem die in dem Bericht wiedergegebene Einschätzung des Vaters, die Lehrer an dieser Schule interessiere das Gewalt-Problem nicht. Der Rektor wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitung vermutet in ihrer Entgegnung, der Beschwerdeführer wolle dem Blatt wohl über den Presserat schaden, weil eine Gegendarstellung aus formalen Gründen mehrfach abgelehnt worden sei. Die Kritik des Schulleiters richte sich gegen die Einschätzung des Vaters des Jungen. Allen Beteiligten sei ausreichend Raum für die Darstellung ihrer Auffassungen eingeräumt worden. (2002)