Lesertäuschung
Autozeitschrift kündigt Test an und verweist dann auf Schwesterblatt
Eine Autozeitschrift kündigt auf der Titelseite einen Test von Motorölen an. Unter der Überschrift „14 Öle im Produkttest: Lohnt sich teures Synthetic-Öl?“ wird im Blatt darüber berichtet, dass man 14 Öle eingekauft und getestet habe. Die Redaktion gibt einen kurzen Überblick über Teile der Testergebnisse und weist im letzten Absatz darauf hin, dass alle Ergebnisse aus dem Test in einem Schwesterblatt nachzulesen seien. Ein Leser, der die Zeitschrift nur wegen des Tests gekauft hat, beklagt eine Irreführung und bewusste Täuschung der Leser und ruft den Deutschen Presserat an. Die Chefredaktion der Autozeitschrift teilt mit, entgegen der Behauptung des Lesers habe man auf der Titelseite nicht für einen Schmieröltest geworben. Mit der deutlich kleiner gedruckten Vorzeile „Schmierstoff-Test“ habe man lediglich die Basis für die Antwort dokumentieren wollen. Auch die Behauptung, im Inhaltsverzeichnis habe es geheißen „14 Öle im Produkttest … Seite 52“ sei falsch. Richtig sei, dass man im Inhaltsverzeichnis die Fragestellung vom Titel wiederholt habe, wenn auch diesmal mit dem fett gedrucktem Zusatz „14 Öle im Test“, wobei das Fettgedruckte auf dieser Seite für jeden nachvollziehbar stets nur der Ordnung, der magere Text dagegen der genauen Themenbeschreibung diene. Die Zeitschrift habe damit in der Berichterstattung auf Seite 52 erfüllt, was im Titel und im Inhaltsverzeichnis angekündigt worden sei. Sie habe auf der Basis eines Produkttests im Schwesterblatt die Frage beantwortet, ob sich teures Synthetik-Öl wirklich lohnt. Verständlicherweise habe man auf den Testbericht im Schwesterblatt verwiesen. (2002)