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Offener Brief

Eine Tageszeitung veröffentlicht einen »Offenen Brief«, den ein Bildhauer an einen Dichter geschrieben hat. Darin äußert sich der Autor mit scharfer, persönlicher Kritik über die Person des Adressaten und dessen Verhalten: Es fallen Ausdrücke wie »Arschloch!«, »Ich wünsche Dir die Nürnberger Rassengesetze an den Hals, du angepaßter Trottel!«, »Du 100prozentiger Schwachkopf!« und »Was die PDS Dir antut, du Volltrottel, möchte ich eigentlich wissen«. Ein Bürgerrechtler schaltet den Deutschen Presserat ein. Er hält die zitierten Aussagen in der Zeitung für Tatbestände der Volksverhetzung, des Aufrufs zum Völkermord und möglicherweise der Unterstützung der Ziele einer verbotenen verfassungsfeindlichen Organisation, der NSDAP Der Adressat des offenen Briefes sei jüdischer Abstammung. Die Chefredaktion des Blattes hält die Vorwürfe des Beschwerdeführers für in der Sache absurd und politisch absichtsvoll. Er lasse bei aller verständlichen Erregung über eine bestimmte Formulierung Vorgeschichte, Diskussionsumfeld sowie den Tatbestand einer offenen Polemik zwischen den beiden Betroffenen außer Betracht. Die Redaktion habe sehr wohl die Argumente Für und Wider beim Abdruck des offenen Briefes berücksichtigt. Im übrigen stehe für sie dahin, inwieweit eine Redaktion beraten ist, ofenkundige Eingriffe in die, eigenständige Kategorie eines offenen Briefes von einem in der Öffentlichkeit bestens bekannten Absender vorzunehmen. (1994)