Satire über einen Kirchensender
Hinweis auf biblische Erotikstreifen verletzt religiöses Empfinden
Eine Tageszeitung nimmt eine Agenturmeldung über einen geplanten Fernsehsender der Kirche zum Anlass einer satirischen Betrachtung. Unter der Überschrift „Glotzen bis zum Halleluja“ berichtet sie, dass die Propagandaoffensive der Kirche über einen himmlischen Astra-Satelliten abgestrahlt und über einen Decoder zu empfangen sein wird. Zitiert wird der frühere Fernsehdirektor beim Geriatrie-Sender MDR und jetzige Geschäftsführer von „Bibel-TV“: „Gott musste sich erst an die Technik gewöhnen.“ Gesendet würden „Petrus-Wetterdienst“, die Nachrichtensendung „Abend(mahl)schau“, der „heiße Beichtstuhl“, Dokumentationen über Darmspiegelungen des Papstes, ein „Wer wird Gottogott?“-Quiz, die Konflikt-Show „Beicht um Drei“ und biblische Erotik-Streifen wie „Marias magische Muschi“ oder „Gottes devote Ministrantenknäbchen“. Ein Theologe ruft den Presserat an. Er ist der Meinung, dass der Beitrag das religiöse Empfinden von Christen verletze. Zudem sieht er in der Veröffentlichung eine Verletzung der Menschenwürde und ehrverletzende Behauptungen. Da die Zeitung eine Agenturmeldung entstellt und verfälscht habe, sei auch ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gegeben. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, die beanstandete Glosse übe mittels Ironie und Satire Kritik an einem realen Vorgang und sei auf der Seite „Die Wahrheit“ erschienen. Diese Seite sei weit über die eigentliche Leserschaft des Blattes hinaus als Forum für Satire, Ironie und Sarkasmus bekannt und geschätzt. Allein aus dem Zusammenhang mit den anderen Artikels hätte der Beschwerdeführer selbst unschwer den satirischen Charakter des Textes erkennen können. Mit der Veröffentlichung wolle das Blatt einerseits den überkritischen Umgang der Kirche mit dem Fernsehen, andererseits aber auch deren Bereitschaft karikieren, dieses Medium zur Selbstdarstellung zu nutzen. Die Glosse sei gedeckt vom Recht auf freie Meinungsäußerung. (2002)