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Redaktionelle Mitarbeiter

ine Lokalzeitung berichtet in fünf Beiträgen über Auseinandersetzungen zwischen dem Stadtkämmerer der Gemeinde und deren Bürgermeister. Im Verlauf dieses “Rathausstreits” war der Kämmerer umgesetzt und später vom Dienst suspendiert worden. Er ist freier Mitarbeiter der Zeitung. Zwei der fünf Artikel über die Kontroverse sind mit wörtlichen Zitaten des Kämmerers überschrieben. Diese lauten “Umsetzung ist Willkür” und “Es geht grad’ weiter wie vorher”. Über einen Anwalt legt die Gemeinde Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Berichterstattung der Zeitung über die Kontroverse im Rathaus sei einseitig und von privaten Interessen beeinflusst. Die Gemeinde führt das darauf zurück, dass der Kämmerer seit etwa zwei Jahrzehnten als freier Mitarbeiter für die Zeitung tätig sei. Die der Redaktion vorliegenden Informationen stammten fast ausschließlich von dem Kämmerer. Es handele sich hier offensichtlich um eine Berichterstattung aus Gefälligkeit. Die Vorwürfe des Betroffenen, der Bürgermeister übe Schikane und Willkür aus, seien ehrverletzende Behauptungen ohne Substanz. Die Leitung des Verlags bestätigt, dass der Kämmerer regelmäßiger Mitarbeiter der Redaktion sei. Er habe schon “unter der Regie” des vorherigen Bürgermeisters “und in dessen Auftrag” über viele Jahre hinweg die lokale Berichterstattung in der Gemeinde übernommen, auch über die Sitzungen des Gemeinderats. Der Verlag steht auf dem Standpunkt, dass dies nichts ungewöhnliches in deutschen Landen, zumal der Kämmerer auch für zwei andere in der Gemeinde operierende auflagenstärkere Tageszeitungen gearbeitet habe. Dem Mann sei es wegen seiner engen Kontakte zu den Redaktionen wohl auch gelungen, seine Situation “etwas deutlicher rüberzubringen” als der neue Bürgermeister. Es sei aber mit der gebotenen Sorgfalt und Ausgewogenheit über den Streit im Rathaus berichtet worden. Es sei niemals berichtet worden, ohne dass man auch den Kommentar des Bürgermeisters eingeholt habe. (1997)