Ehre eines Politikers verletzt
Politiker in die Nähe eines Kinderschänders gerückt
Ein Informationsdienst für Medien und Politik veröffentlicht unter der Überschrift „Kids hab’ ich zum F gern...“ eine Karikatur des Grünen-Politikers Daniel Cohn-Bendit. Im Text dazu wird berichtet, dass das Pariser Newsmagazin L’Express Auszüge aus einem Bendit-Buch aus dem Jahre 1975 veröffentlicht habe, in dem der rote Dany „...detaillierte sexuelle Spiele mit Kindern in einem alternativen Kindergarten zu Frankfurt am Main“ schildere. In Frankreich, heißt es weiter, finde zur Zeit „eine regelrechte Hexenjagd auf pädophile Geistliche und Lehrer“ statt, indes Cohn-Bendit neben Fischer im Nachbarland Deutschland als Held der 68er gefeiert werde. Ein Mitarbeiter des Unternehmens beschwert sich beim Deutschen Presserat, der mit dieser Veröffentlichung in seiner Ehre verletzt werde. Er habe versucht, dieses – wie er finde – ärgerliche Produkt von Voreingenommenheit und politischer Verbohrtheit interredaktionell in einem Brief an den Chefredakteur zur Sprache zu bringen. Ihm sei darauf hin fristlos gekündigt worden. Der Herausgeber des Informationsdienstes sieht die Karikatur von den Satirebestimmungen des Pressegesetzes geschützt. Im übrigen beziehe sich das „F“ in der Überschrift auf „Fressen“. Dem Beschwerdeführer sei nicht gekündigt worden, weil er seine Bedenken gegen die Karikatur in einem Brief zur Sprache gebracht habe, sondern wegen beleidigenden Äußerungen gegenüber Mitarbeitern und Kunden. (2001)