Verdachtsvermutung
Unter der Überschrift »Spender, Dumper und Verlierer« berichtet eine Zeitschrift über Zuschüsse zur Wirtschaftsförderung; die das Wirtschaftsministerium eines Bundeslandes einem Unternehmen gewährt habe. Mit diesen Geldern habe das Unternehmen hauptsächlich die Produktion und nicht die Forschung gefördert. Es habe damit die Konkurrenz vom Markt gedrängt. Letztere musste Konkurs anmelden und klagte beim Verwaltungsgericht, ob das vom Land geförderte Unternehmen die Gelder überhaupt hätte bekommen dürfen: Die Zeitschrift untersucht die Vergabepraxis des Ministeriums in dem konkreten Fall. Sie berichtet u. a., der vom Ministerium bewilligte Fördersatz sei ungewöhnlich hoch gewesen. Und es sei umstritten, ob die Behörde bei der Vergabe der Mittel die gültigen Richtlinien beachtet habe. In der Unterzeile zur Schlagzeile heißt es: »Wirtschaftsminister ... soll mit 4,5 Millionen Mark Steuergeldern eine Firma in den Konkurs getrieben haben:« Das Ministerium bemängelt in seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat eine extrem einseitige Recherche, bei der das journalistische Prinzip, beide Seiten zu hören, eklatant verletzt worden sei. Eine Gegendarstellung habe die Zeitschrift abgelehnt mit der Begründung, dass es sich bei den beanstandeten Passagen um Mutmaßungen bzw. Meinungsäußerungen handele: Die Zeitschrift erklärt, sie habe sorgfältig recherchiert und nicht behauptet, der Wirtschaftsminister habe eine Firma in den Konkurs getrieben. Der Redaktion habe ein Prüfvermerk vorgelegen, aus dem ordnungsgemäß zitiert worden sei: Die Redaktion habe zudem sehr wohl das Ministerium befragt. Aus Gründen des Informantenschutzes könne der Name des Mitarbeiters aber nicht genannt werden. Auf das Angebot, einen Leserbrief zu schreiben, habe der Beschwerdeführer nicht reagiert. Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung habe das Oberlandesgericht nicht stattgegeben, und zwar unter dem Gesichtspunkt der Irreführung der Entgegnung. (1994)