Ausländer
Eine Lokalzeitung berichtet, eine 48-jährige Frau habe eine 30-jährige Mutter erdrosselt, um deren fünf Wochen altes Baby ihrem Freund als ihr eigenes präsentieren zu können. Ihrem Lebenspartner hatte sie nicht nur ein jüngeres Alter, sondern auch eine Schwangerschaft vorgegaukelt. Die Zeitung schildert den Hergang der Tat und nennt die Nationalität der Täterin. Die beiden Frauen hätten sich über den Buddhismus, über Konzentrations- und Entspannungsübungen mit gefesselten Händen und Füßen unterhalten. Die ahnungslose junge Mutter habe sich schließlich festbinden lassen. Daraufhin sei sie von der Älteren mit Stoffresten erwürgt und auf dem Balkon ihrer Wohnung versteckt worden. Ein Leser des Blattes bittet den Deutschen Presserat, die Zeitung zu rügen. Zum Verständnis der geschilderten Straftat sei es nicht notwendig gewesen, die Nationalität der Täterin zu nennen. Die Chefredaktion der Zeitung betont, aus keinem Satz der Berichterstattung sei eine Diskriminierung herauszulesen. Der Sachbezug auf das Herkunftsland der Täterin habe sich aus den buddhistischen Entspannungsübungen ergeben, welche die Tat erst ermöglicht hätten. (1995)