Witze
Die Leserin einer Zeitschrift, die sich als Musikmagazin mit satirischem Einschlag versteht, ist entsetzt über die Leserwitze, die sie darin entdeckt. Unter der Überschrift “Neger-Bert” heißt es dort: “Bert kritisiert, dass die Neger immer noch unterdrückt werden. Er meint: ‘Der weiße Mann reitet in Afrika auf dem Pferd und der Farbige muss zu Fuß hinterher laufen!’ Darauf entgegnet Gnom: ‘Das hat sich in letzter Zeit schon erheblich geändert. Seitdem die Straßen vermint sind, dürfen die Schwarzafrikaner immer vorangehen!’.” An anderer Stelle wird unter der Überschrift “Bus-Tours” folgendes erzählt: “Sitzen zwei Neger in einem Linienbus. Kommt ‘n Mann und fragt: ‘Hat’s hier gebrannt?’.” Ein weiterer “Witz” lautet: “Bus-Stop – Ein Mann an der Bus-Haltestelle und sieht’n Neger neben Haufen Scheiße und sagt: ‘Ey, Dein Kumpel ist gerade zusammengebrochen!’.” Unter der Überschrift “Geiler Mann” ist folgender “Witz” wiedergegeben: “Kommt ein alter, geiler Mann mit einer Tüte Gummibärchen auf den Spielplatz und meint zu einer 3-jährigen, die dort am spielen ist: ‘Wenn du meinen Pipimann küsst, bekommst du ein Gummibärchen’. Meint die Kleine: ‘Ey, Alter, gib mir die ganze Tüte und ich blas dir einen!’.” Das Magazin enthält außerdem das Bild eines Farbigen, der die Zunge herausstreckt. Im Text zu dem Bild wird angedeutet, dass “Nutella” aus Zungenbelägen von Menschen dunkler Hautfarbe gewonnen werde. Die Beschwerdeführerin hält die angeführten Texte für menschenverachtend und diskriminierend. Der “Witz” vom “geilen Mann” komme vor dem Hintergrund, dass kleine Mädchen und Jungen geschändet und gemordet werden, einer Aufforderung zum sexuellen Missbrauch gleich. Die Zeitschrift lässt den Presserat wissen, es entspreche ihrem publizistischen Verständnis, von den Lesern eingesandte Witze ohne Rücksicht auf deren Inhalt zu veröffentlichen. Witze zu drucken, die sich das Volk erzähle, könne nicht beanstandet werden. Den Vorwurf der Förderung rassistischer Einstellungen weist die Redaktion zurück. (1996)