Anzeigen mit Text kombiniert
Texte der Redaktion und PR-Informationen verwechselbar
Eine Fachzeitschrift für Köche und Mitarbeiter im Verpflegungsmanagement berichtet über verschiedene Unternehmen und deren Produkte. In einem Schreiben werden potenziellen Anzeigenkunden zudem in Kombination mit Anzeigenschaltungen kostenlose PR- und Redaktionsbeiträge angeboten. In den Media-Daten wird darauf hingewiesen, dass PR-Veröffentlichungen, die von Industrie- und Handelsunternehmen erstellt werden, gegen Bezahlung veröffentlicht werden. Ein Konkurrent kritisiert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass in dem Brief und in den Media-Daten für bezahlte redaktionelle Texte geworben werde. Er weist darauf hin, dass in den Beiträgen der Zeitschrift auch die Adresse und die Telefonnummern der vorgestellten Unternehmen enthalten seien. Der Beschwerdeführer reicht weitere Belege für seine Vorwürfe nach. Dabei macht er auf eine unterschiedliche Handhabung aufmerksam. Teilweise enthielten die Textbeiträge große Kontaktadressen, teilweise aber nur Telefonnummern. Am Beispiel einer Titelstory weist er auf eine Anzeigenkopplung hin. Ferner legt er ein Schreiben vor, aus dem ersichtlich ist, dass der Verlag im Rahmen einer Systempartnerschaft die Titelseite einschließlich einer Titelstory von vier Seiten zum Kauf anbiete. Die Rechtsvertretung des Verlages teilt mit, dass in deren Zeitschrift die Trennung von redaktionellem Teil und werblichen Anzeigen gewährleistet sei. Die Frage, ob die Informationen über Marktteilnehmer um Kontaktadressen oder Telefonnummern ergänzt werden, entscheide die Redaktion einzig auf der Grundlage des mutmaßlichen Informationsbedürfnisses der Leser bzw. möglicher termingebundener Aktualität. Die Zusammenstellung von Titelseite und Titelstory erfolge nach Maßgabe des vorgefassten Redaktionsplans. Im Übrigen sei die Verbindung von Titelseite und Titelstory branchenüblich, was auch die vom Beschwerdeführer verlegte Fachzeitschrift belege. (2002)